Dies ist eine persönliche Stellungnahme auf veröffentlichte Presseartikel des Wiesmoorer Bündnisses vom 28.11.2019 und der FDP/ÖDP Gruppe vom 06.12.2019.

Die Verwaltung hat in der Ratssitzung vom 14.08.2018 unter TOP 9 vorgetragen, dass sie statt Verlaufsprotokolle nur noch Ergebnisprotokolle führt. Der Unterschied besteht darin, dass nur noch die wesentlichen Inhalte und die Beschlüsse bzw. Wahlergebnisse protokolliert werden. Einzelne und namentliche Redebeiträge wurden seit dem 14.08.2018 und werden zukünftig nicht mehr festgehalten.
Hierzu beruft sich die Verwaltung auf das NKomVG §68, das besagt: „Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Vertretung ist ein Protokoll zu fertigen. Abstimmungs- und Wahlergebnisse sind festzuhalten. Jedes Mitglied der Vertretung kann verlangen, dass aus dem Protokoll hervorgeht, wie es abgestimmt hat; dies gilt nicht für geheime Abstimmungen. Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.“
Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Beschluss am 18.10.2017 festgestellt, dass aufgrund des oben dargestellten Paragraphen, Mitglieder der Vertretung (Rat) keinen gesetzlichen Anspruch auf ihre Redebeiträge haben.
Die Protokollierungen der Redebeiträge führten in der Vergangenheit immer wieder zu langen Diskussionen zwischen der Verwaltung und einzelner Politiker. Diese Diskussionen nahmen im Rahmen der Protokollgenehmigung teilweise mehr Zeit in Anspruch als die Debatte über andere Tagesordnungspunkte. Hier ging es teilweise um Details, die letztlich für den Beschluss aus meiner Sicht irrelevant waren.
Ich persönlich kann mit den Ergebnisprotokollen leben. Es geht nicht um die Festhaltung der Wortbeiträge Einzelner, sondern letztendlich geht es um den mehrheitlichen Beschluss, der für die Stadt Wiesmoor gefällt wurde. Zu einer Demokratie gehört es, dass man unterschiedliche Meinungen zulässt und sich anhört, dass man diskutiert und ggf. streitet aber letztendlich auch den mehrheitlich gefällten Beschluss akzeptiert. Nahezu alle Beschlüsse wurden in der laufenden Legislaturperiode mit einer Mehrheit von mehr als 80% beschlossen. Zudem kann jedes Ratsmitglied sein eigenes Abstimmungsverhalten protokollieren lassen.
Fazit: Ein Ergebnisprotokoll beinhaltet die wesentlichen Inhalte der Verhandlungen, die Abstimmungs- und Wahlergebnisse. Das ist, was für die Stadt Wiesmoor letztendlich relevant ist. Die Redebeiträge Einzelner sind nach dem gefällten Beschluss nicht mehr entscheidend und sollten auch nicht in der drauffolgenden Sitzung zu einer erneuten Diskussion führen.
PS: Hier noch ein Beispiel für ein Ergebnisprotokoll von der Ratssitzung vom 20.08.2019.